Häusliche Behandlungs- und Krankenpflege nach § 37 SGB V
umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung von examinierten Alten- und Gesundheitspflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zuhause durchgeführt werden.
Darunter fallen Tätigkeiten wie:
• Wundversorgung
• Verbandswechsel
• Richten von Medikamenten
• Medikamentengabe
• Dekubitusbehandlung
• Kompressionstherapie
• Blutdruckmessung
• Blutzuckermessung
• Überprüfung und Versorgung von Drainagen
• Einlauf, Klistier, Klysma
• Infusion richten, überwachen, anbringen und abhängen
• Inhalationen
• Injektionen richten und injizieren s.c und i.m
• Magensonde legen und wechseln
• PEG-Sondenversorgung
• Stomabehandlung
• Versorgung von Blasenkathetern
• Instillationen
• Trachealkanülenmanagement
• Bedienen und überwachen von Beatmungsgeräten
• Krankenbeobachtung
• Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit