Hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XIMenschen, die der Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst bedürfen, benötigen häufig auch im Haushalt Unterstützung.Die hauswirtschaftliche Versorgung ergänzt in diesem Fall die Grundpflege.Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen stehen, ambulant gepflegten Pflegebedürftigen, noch zusätzlich Betreuungs- undEntlastungsleistungen nach §45 SGB XI in Höhe von 125 EUR im Monat zur Verfügung.Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen gelten bereits ab Pflegegrad I. Über diese kann die Hauswirtschaft abgerechnet werden.Zur Hauswirtschaft gehört z.B.:
• Einkaufen
• Menü- und Essensplanung
• Kochen und Vorbereiten von warmen und kalten Mahlzeiten
• Reinigen der Wohnung, Staubsaugen, Boden wischen, Staubwischen
• Wäsche waschen, trocknen, bügeln, zusammenlegen
• Bettwäschewechsel
• Geschirr spülen
• Hilfe bei Haustierhaltung und Pflanzenpflege
• Gemeinsame Aktivitäten wie Spazieren, Vorlesen, Unterhaltungen
• Begleitung zu Arztbesuchen oder Friseur
• Begleitung zur Kirche od. zum Friedhof
• Fenster reinigen• etc.