Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleitungen gem. § 45b SGB XINeben dem Pflegegeld stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung.Die Höhe der Leistungen beträgt 125 EUR monatlich.
• Unterstützende Anleitung für Betreuung der Korrespondenz mit Behörden• Hilfsmittelbesorgung• Begleitung außerhalb des Hauses• Unterstützung im Haushalt• Betreuungsleistungen wie die Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen